Tempo 30 in Stelle – wie ist der Stand, wie geht es weiter
In Stelle gibt es drei Bereiche, für die die SPD eine Gescchwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für sehr empfehlenswert hält:
Kreuzung Bardenweg / Unter den Linden
Hier darf man getrost von einem Trauerspiel reden und von einer Niederlage für alle schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere für unsere Kinder, für Radfahrer und Fußgänger. Die Straße „Unter den Linden“ ist eine Kreisstraße und deshalb hat die Kreisverwaltung hier das Sagen.
Die SPD hat bereits vor einiger Zeit den Antrag in den Gemeinderat eingebracht, die Kreuzung durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen, z. B. durch Reduzierung der Geschwindigkeit. Obwohl die Straßenverkehrsordnung eine Reduzierung der Geschwindigkeit zulässt, wenn der Straßenabschnitt schlecht einsehbar, abschüßig oder besonders gefährlich ist, behauptet die untere Verkehrsbehörde mit Unterstützung der örtlichen Polizei, dies alles sei bei der Kreuzung Bardenweg / Unter der Linden nicht der Fall. Eine besondere Unfallhäufung sei nicht bekannt. Die Steller Gemeindeverwaltung hat zahlreiche Vorschläge an die Kreisverwaltung gerichtet, diesen Knotenpunkt zu entschärfen. Alle wurden von der Kreisverwaltung entweder als undurchführbar oder nicht gesetzeskonform abgelehnt. Als einzige übrig gebliebene Maßnahme wird die Verwaltung jetzt beauftragt, die Streifen der Fußgängerüberwege mit reflektierender Markierungsfarbe zur besseren Sichtbarkeit im Dunkeln zu versehen.
K86 im Ortszentrum
Der von der Gemeindeverwaltung beauftragte und von einem unabhängigen Gutachter angefertigte Lärmaktionsplan hat festgestellt, dass der Verkehrslärm an Teilen der K86 in Stelle gesundheitsgefährdende Ausmaße annimmt. Zur Reduzierung des Verkehrslärms hat der Lärmaktionsplan u. a. empfohlen, die Geschwindigkeit auf 30 km/h innerorts zu reduzieren. Die SPD hat deshalb den Antrag in den Gemeinderat eingebracht, den Empfehlungen des Lärmaktionsplanes zu folgen und mit der Kreisverwaltung entsprechende Gespräche zu führen.
Wie nicht anders zu erwarten war, mauert die Kreisverwaltung auch hier. Argument: Eigene Lärmmessungen hätten ergeben, dass der Verkehrslärm unterhalb der Grenze für eine Gesundheitsgefährdung liegt! Zwei Gutachten, die sich widersprechen, wie schön! Die Gespräche mit der Kreisverwaltung dauern noch an, ob hier juristische Unterstützung notwendig sein wird um unsere Ziele zu erreichen, bleibt abzuwarten. Die SPD befürwortet die Ausschöpfung aller, zur Not auch juristischer Schritte, um zu einer Temporeduzierung zu kommen.
Duvendahl am neuen Kindergarten
Dieser Fall gibt sehr klare Einblicke in die Denkweise der Kreisverwaltung. Da der Kindergarten weniger Meter vor dem Ortseingangsschild steht, sei eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 nicht zulässig. Wie bitte? Unfassbar! Das mag ja tatsächlich gesetzeskonform zu sein, aber ist eine Gefährdung der Kindergartenkinder davon abhängig ist, wo das Ortseingangsschild steht? In zähen Verhandlungen konnte die Gemeindeverwaltung zumindest eine Reduzierung von 70 km/h auf 50 km/h erreichen. Wie hoch die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten sind, soll in einer Geschwindigkeitsmessung geprüft und mit der Kreisverwaltung besprochen werden. Wir werden sehen, was dabei herauskommt. Alle Maßnahmen, die zu einer weiteren Reduzierung der Geschwindigkeit vor dem Kindergarten führen, werden von der SPD in Stelle unterstützt!
Beitritt der Gemeinde Stelle zum Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“
Die Erfahrungen mit der Kreisverwaltung haben gezeigt, dass es unbedingt erforderlich ist, den Gemeinden mehr Entscheidungsfreiheit bei der Geschwindigkeitsfestsetzung innerorts auf Kreisstraßen zu geben. Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort wissen am besten, welche Geschwindigkeiten angemessen sind. Deshalb hat die SPD auch den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt, dem Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeit“ beizutreten. Das überparteiliche Bündnis von Gemeinden und Städten hat sich zum Ziel gesetzt, politischen Druck auf die Bundesregierung auszuüben, damit Städte und Kommunen eigenverantwortlich die Bedürfnisse und Belange der örtlichen Gegebenheiten abwägen und Geschwindigkeitsgebote gegebenenfalls selbstständig anordnen können.
Heinz-Dieter Adamczak
(Ratsherr und Kreistagsabgeordneter)