Die Kürzung von Haushaltsmitteln für die Kreisvolkshochschule (KVHS) „in einem Zangengriff“ durch die Landesregierung und zusätzlich den Landkreis ruft bei der SPD heftige Kritik hervor.

Die CDU/FDP-Landesregierung hat die Absicht, die Mittel für Erwachsenenbildung von ursprünglich 46,4 Millionen Euro so zu kürzen, dass sich für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung ein Minus von 1,1 Millionen und bei den Volkshochschulen in Höhe von 500.000 Euro ergibt.

Das schlägt bei der Volkshochschule des Landkreises mit einer Kürzung von 15.000 Euro zu
Buche. Zusätzlich soll der Zuschuss des Kreises nach einer Kürzung von 23.000 Euro im Vorjahr in diesem Jahr um weitere 49.000 Euro gesenkt werden.


„Schon diese Kürzungen werden zu spürbaren Einbrüchen in der Arbeit der KVHS führen,“ so der Chef der SPD-Kreistagsfraktion Prof. Jens-Rainer Ahrens (Asendorf). Aber es könne leider noch schlimmer kommen. Wenn nun noch der vom Land erst kürzlich geschaffene Sondertopf zur Finanzierung von Kursen zum nachträglichen Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses in Höhe von 800.000 Euro gestrichen wird, wie vom Land geplant,
werde genau an der Stelle gespart, wo das Geld am dringendsten benötigt werde. Der Erwerb
eines qualifizierten Bildungsabschlusses als Voraussetzung für die Berufsintegration muss
oberste Priorität haben, gerade für junge Menschen die bislang auf ihrem Bildungsweg keinen
Erfolg hatten.


„Wenn sich schon das Land aus seiner Verantwortung stiehlt, dann werden wir bei den
Kreishaushaltsberatungen darauf achten, dass die notwendigen Bildungsangebote unbedingt
erhalten bleiben, alles andere sei sozial untragbar“, so Ahrens.


Hintergrundinformationen


Die Ansicht der Landesregierung, durch ein Berufsvorbereitungsprogramm der Bundesagentur
für Arbeit könnten die gestrichenen Mittel in Zukunft kompensiert werden, greift auch nach
Darstellung des SPD-Landtagsabgeordneten Marco Brunotte überhaupt nicht. Die Begründung
des Wissenschaftsministeriums sei, durch die Berufsvorbereitungsmaßnahmen der
Bundesagentur für Arbeit bestände ein Rechtsanspruch und dadurch könnten alle in Frage
kommenden Jugendlichen (also die, die die Schulpflicht erfüllt hätten aber noch keinen Ausbildungsplatz bekommen hätten) solche Kurse besuchen.