Keine Ausweisung von Baugebieten im Außenbereich
Gemeinsam mit dem Bündnis 90 / Die GRÜNEN hat die SPD den Antrag gestellt, dass § 13 b Baugesetzbuch im Rahmen von Bebauungsplänen nicht angewandt wird. Auch in Außengebieten sollen selbstverständlich mindestens alle regulären Verfahrensschritte der Öffentlichkeitsbeteiligung wie auch alle regelhaft vorgesehenen Umweltprüfungen und Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden.
Bernd Henke, Fraktionsvorsitzender der SPD: „Diese Entscheidung folgt unserer Aussage aus dem Wahlprogramm von 2016, nach dem die Entstehung eines Siedlungsbreis und eine zunehmende Verstädterung unseres Gemeinwesens vermieden werden soll.“
Die weitere Entwicklung der Gemeinde Stelle wird durch die Befassung mit einem aktualisierten Flächennutzungsplan bestimmt, mit dessen Aufstellung die Gemeinde Stelle sich in Kürze befassen wird, und dies natürlich in aller Öffentlichkeit.
Bernd Henke, Fraktionsvorsitzender der SPD: „Hier wird dann deutlich, ob unsere oben beschriebenen Zielsetzungen durchgesetzt werden können oder nicht.“
Im Vorfeld der Beratungen wurde seitens der CDU der Vorwurf erhoben, man hätte eine „historische Chance“ versäumt, bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen. Dem muss man mit Nachdruck widersprechen. Wenn man schon eine „historische Chance“ vertan hat, dann als die CDU sich gegen die Beteilung der Gemeinde an der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ausgesprochen hat.
Dem gemeinsamen Antrag wurde in der Ratssitzung vom 13.12.2017 mehrheitlich zugestimmt.