Es entspann sich eine lebhafte Diskussion, in der die gegensätzlichen Standpunkte deutlich gemacht wurden. 

Es wurde auf der einen Seite die Meinung vertreten, dass durch eigenes Zutun die Hürden der Digitalisierung genommen werden müssten. Die Bereitschaft, sich mit der digitalen Welt auseinanderzusetzen sei zwingend erforderlich. Entsprechende Angebote müssten angenommen und ferner im kommunalen Bereich Möglichkeiten zur Fortbildung zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig wurde sich gewünscht, die Gefahren in der Digitalen Welt zu erkennen. Sich z.B. nicht zum gläsernen Menschen zu machen, in dem alle gewünschten Informationen Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Zudem wurde von Teilnehmern sehr deutlich beschrieben, mit welchen Schwierigkeiten insbesondere ältere Kunden es zu tun haben, Bankgeschäfte ohne unmittelbare Hilfe durch Mitarbeiter der Sparkasse zu erledigen. Wenn dieser Personenkreis im Automatenbereich der Finanzinstitute aus lauter Verzweiflung, wie in der Veranstaltung berichtet, Dritten ihre Zugangsdaten zukommen lassen, ist dies brandgefährlich. 

So weit dürfe es natürlich nicht kommen, erklärte auch Frederik Schröder, Vorstand der Sparkasse Harburg-Buxtehude. Er ermunterte die Anwesenden dennoch, die Neuerungen wie den Video-Service einfach mal auszuprobieren. „Unser Video-Service funktioniert barrierefrei, man benötigt keinerlei technische Kenntnisse – und man bekommt direkt beim Eintreten einen Sparkassen-Mitarbeiter auf den Bildschirm, der einem persönlich bei allen Fragen weiterhilft.“

Nicht nur im Finanzsektor, sondern auch in vielen anderen Bereichen, wie Zugang zu Bussen und Bahnen, Einholung von Terminen bei Ärzten, Buchung von Flugreisen etc.  ist der Zwang zur Nutzung der digitalen Medien vorhanden. Es kam die provokante Frage auf "Haben wir nicht auch ein Recht auf eine analoge Welt?" 

Mit einem Appell an die Sparkasse schloss Bernd Henke, die Veranstaltung: "Bei allem Verständnis für wirtschaftliche Zwänge müsste es möglich sein, für begrenzte Zeiträume, 1 - 2mal die Woche für jeweils 2 Stunden, Zugang zum Schalter zu gewähren, um einfache Bankgeschäfte durchzuführen. Nichtnutzung von digitaler Technologie darf nicht das Recht auf Teilhabe einschränken.“