Der Kreistag des Landkreises Harburg fordert den Bund und die Bundesländer auf, eine Mitfinanzierung von Schulsozialarbeit in den Kommunen aus Bundesmitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II über den 31.12.2013 (bzw. den 31.07.2014) hinaus dauerhaft zu ermöglichen.
Im Landkreis Harburg trägt das zur Qualität der schulischen Bildung und zur sozialen Teilhabe junger Menschen bei. Um dies auch langfristig zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Gelder zur Schulsozialarbeit, die bisher als einmalige Förderung Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes waren und die im Rahmen der Zuweisung zu den Unterbringungskosten an den Landkreis geflossen sind, zu verstetigen.
Der Kreistag appelliert deshalb an die Bundesregierung und den Deut-schen Bundestag, auch für das Jahr 2014 und folgende Gelder für diese Aufgabe zur Verfügung zu stellen und dem entsprechenden vom Bundesrat in seiner Sitzung am 03. Mai 2013 eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des § 46 SGB II zuzustimmen (Bundesratsdrucksache 319/13).
Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom Februar 2010 die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II beziehen, angemahnt. Der Bundesgesetzgeber hat deshalb u.a. zur Absicherung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II beziehen, das sog. Bildungs- und Teilhabepaket in § 28 SGB II eingeführt.

Ein wichtiges Teilergebnis des Vermittlungsverfahrens bei diesem Gesetzgebungs-verfahren im SGB II war, dass der Bund zusätzliche zu den Kosten des Bildungs- und Teilhabepakets im engeren Sinne, ab dem Jahr 2011 über eine 2,8 Prozent-punkte erhöhte Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (Kosten der Unterkunft –KdU) ca 400 Millionen zusätzlich jährlich zur Verfügung stellt.
Mit diesem Geld sollen Kreise und kreisfreie Städte zum einen zusätzliche Schulso-zialarbeit und andere Projekte, die einen Beitrag dazu leisten, dass Kinder und Ju-gendliche einen Zugang zu den Leistungen das sog. Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten, und zum anderen Mehraufwendungen für Mittagessen in Horteinrichtungen finanzieren. In vielen Kommunen im Landkreis Harburg werden diese Mittel für die Bezahlung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter genutzt.
Diese im § 46 des SGB II festgelegte erhöhte quotale Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft ist im § 46 SGB II bis Ende 2013 befristet.
Diese Befristung wurde bereits seinerzeit im Vermittlungsverfahren kritisch kommentiert, da sie die Fortfinanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit und anderer Projekte gefährdet.
Dieser Tatbestand ist umso fataler, als die Erfolge, die durch die bisher geleistete, schulformübergreifende Konzeptarbeit zu erkennen sind, in sich zusammenzufallen drohen, wenn die Länder und Kommunen die vom Bund angeschobene Finanzie-rung ab 2014 nicht durch eigene Mittel ersetzen können.
Zudem ist hervorzuheben, dass die Verbesserung der Teilhabechancen von Kin-dern und Jugendlichen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, bei der auch der Bund weiterhin mit in der Verantwortung steht.