Die SPD-Fraktion im Gemeinderat hat beantragt, das bestehende Planungsverfahren für die Erweiterung der Biogasanlage zu beenden. Wier üblich haben wir dies, wie unten nachlesbar, auch umfangreich begründet.

Die vorliegenden insgesamt 40 Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger gegen die Planung überhaupt wie auch gegen zahlreiche Details machen deutlich, dass die Konflikte von grundsätzlicher Natur sind. Insbesondere der mit der Privilegierung der Anlage als untergeordneter Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes ohne Einwirkungsmöglichkeiten der Gemeinde durchgesetzte Standort im Umfeld eines ganzen Wohngebietes führt zu unlösbaren Konflikten.

Dsc 0814 Bearbeitet
Bestehende Biogasanlage an der Lohchaussee

Aber auch bauliche Einzelheiten wie insbesondere die Höhe geplanter Anlagenteile schaffen ein Spannungsfeld, das nur über die Nutzung der Planungshoheit, über die allein die Gemeinde verfügt, gelöst werden kann. Kaschierende Maßnahmen wie eine naturnahe Farbgebung oder auch die Anpflanzung einer Hecke sind ungeeignet, um die optische Dominanz eines Bauwerks mit dem Durchmesser von 34 m und einer Gesamthöhe (Gaskuppel) von 16 m über Flur auf die gesamte Landschaft auch nur ansatzweise auszugleichen. Insbesondere die über den Horizont hinausragende, in ihrer Form landschaftsferne Gaskuppel setzt eine weithin sichtbare Landmarke, die damit das Eingreifen gewerblich-industrieller Produktion in die bisher noch intakte Landschaft markiert.

Das benachbarte große Wohngebiet, dessen Bewohner dort gesiedelt haben im Bewusstsein einer intakten Landschaft, mussten bereits die Errichtung der privilegierten Anlage ohne Einflussmöglich-keiten hinnehmen. Ihren Interessen kommt daher nunmehr bei der Abwägung in diesem Verfahren das Gewicht eines öffentlichen Belangs zu, dem Rechnung zu tragen ist.

Die Antragsteller haben die Aufstellung eines B-Planes zur Durchsetzung ihrer Interessen initiiert. Zur Verwirklichung der Planungsabsichten wurde mit der Gemeinde ein Vertrag abgeschlossen, der vorsieht, dass das Planungsverfahren bei Wahrung der unbeeinflussten Planungshoheit der Gemeinde gemeinsam und abgestimmt betrieben werden sollte. Nunmehr haben die Antragsteller jedoch unabhängig vom laufenden Planungsverfahren und ohne Abstimmung mit der Gemeinde einen immissionsschutzrechtlichen Antrag an das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg gerichtet, der ihnen u.a. das Recht zur Errichtung des strittigen hohen Lagerbehälters verschaffen soll. Sie unterlaufen damit die gesetzlich verankerten Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinde, deren Sicherung ausdrückliches Ziel des Vertrages war. Damit stellt die Beendigung des Planungsverfahrens keinen Vertrauensbruch dar, da dieses mit der Antragstellung beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg bereits nachhaltig zerrüttet ist.

Bernd Henke
Fraktionsvorsitzender der SPD im Gemeinderat Stelle