
22. Juni 2016: Frackingverbot: Genehmigungen verhindern!
Darüber hinaus werde das konventionelle Fracking, wie es seit Jahrzehnten in Niedersachsen praktiziert wird, zum Schutz von Mensch und Umwelt strenger reglementiert.
Zu wissenschaftlichen Zwecken kann das unkonventionelle Fracking jedoch zugelassen werden: an maximal vier Stellen und unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Bundesland zustimmt. „Allerdings, und das ist gut so, hat der Deutsche Bundestag am Ende der wissenschaftlichen Forschung das letzte Wort“, betont die Bundestagsabgeordnete. Im vor einem Jahr eingebrachten Gesetzentwurf sei dafür eine Expertenkommission vorgesehen gewesen, die jetzt lediglich eine beratende Rolle einnimmt. „Das ist ein Erfolg der SPD-Verhandlungsführer.“ Ebenso die Regelung für die öffentliche Wasserversorgung: In allen Einzugsgebebieten von Wasserentnahmestellen sowie in Talsperren und natürlichen Seen, die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, ferner in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten ist Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen.
„Alles in allem begrüße ich die Regelungen, weil sie vor allem Rechtssicherheit geben“, so Stadler. „Würde der Bundestag jetzt nicht ein Verbot unkonventionellen Frackings beschließen, müssten Unternehmen unter Umständen Genehmigungen erteilt werden.“ Das gelte es zu verhindern. „Ich möchte gleichzeitig klarstellen, dass mir der Umstieg auf Erneuerbare Energien am Herzen liegt, um zukünftig auf die fossilen Energieressourcen verzichten zu können, und somit auch aufs Fracking.“