Nachstehend lesen sie unseren Antrag zur Aussetzung des Planverfahrens zur Erweiterung der Biogasanlage an der Lohchaussee.

In geheimer Abstimmung wurde dieser Antrag als Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss mit 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen angenommen.
Dieser Antrag wurde im Verwaltungsausschuss am 28.04.14 endgültig angenommen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Biogasanlage Lohchaussee (Erweiterung)“ mit örtlicher Bauvorschrift und Flächennutzungsplan 2005, 5. Änderung (Biogasanlage Lohchaussee)

Sehr geehrter Herr Sievers,

nachstehend übermittle ich Ihnen folgenden Antrag zur Behandlung im Ortsentwicklungs-, Energie- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 23.04.2014 und im Verwaltungsausschuss am 28.04.2014:

Das Planungsverfahren „Biogasanlage Lohchausse (Erweiterung)“ wird ausgesetzt.

Das Verfahren soll fortgeführt werden, wenn durch wissenschaftlich begründete Untersuchungen des Grundwassers im Wasserschutzgebiet Ashausen / Winsen-Luhe / Stelle und darauf basierende Prognosen nachgewiesen ist, dass weder die bereits ausgeübte landwirtschaftliche Nutzung einschließlich der Gärresteausbringung aus den bestehenden Biogasanlagen noch der Betrieb der geplanten erweiterten Anlage auch langfristig – über Generationen hinweg – eine Gefährdung der guten Qualität des Grundwasservorkommens zur Folge haben kann.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Einleitung eines Untersuchungs- und Prognoseverfahrens vorzubereiten mit dem Ziel, gesicherte Erkenntnisse sowohl über die Nachhaltigkeit der derzeitigen Bewirtschaftung des Schutzgebietes als auch über die Auswirkungen einer eventuell zukünftigen Anlagenerweiterung zu gewinnen.

Über die Vergabe eines entsprechenden Auftrages entscheidet der Verwaltungsausschuss. Die benötigten Finanzmittel sind durch Umschichtungen im Haushalt, im Bedarfsfall durch die Bereitstellung über- oder außerplanmäßiger Mittel bereit zu stellen.

Die von den Ergebnissen der Untersuchung begünstigten Wasserversorgungsunternehmen sollen möglichst an den Kosten beteiligt werden.

Das Ergebnis der Untersuchung soll spätestens mit Ende des Monats Oktober 2014 vorliegen.

Als möglicher Auftragnehmer für Untersuchung und Prognose kommt in Betracht das „IWW, Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH“ in Mühlheim an der Ruhr.

Begründung:

Es ist völlig unbekannt, ob und ggf. in welchem Umfang die bisherige über Generationen hinweg geübte landwirtschaftliche Nutzung der Flächen im Wasserschutzgebiet Aushausen / Winsen-Luhe / Stelle bereits nachteilige Veränderungen der Qualität des sich ständig neu bildenden Grundwassers eingeleitet hat.

Die bereits vor mehr als 20 Jahren wegen Gesundheitsgefährdung amtlich geschlossenen Hausbrunnen am Hornsberg und jetzt bekannt gewordenen hohen Nitratbelastungen im oberen Grundwasserleiter an der Suerbrookchaussee sind bedenkliche Anzeichen für vermutlich herrschende Risiken.

Mit der geplanten Erweiterung der Anlage um ca. 50 % geht auch eine entsprechende Vergrößerung der Gärrestmengen einher, die aus der Anlage abgefahren werden müssen und die landwirtschaftlich genutzt werden sollen. Diese Menge soll sich von derzeit 11.300 to pro Jahr auf zukünftig 18.500 to pro Jahr erhöhen. Der Gehalt an Stickstoff darin beträgt ca. 100 to.

Gleichzeitig fördern die Wasserwerke Ashausen, Winsen und Stelle über 14 Brunnen insgesamt jährlich ca. 2,85 Mio. m3 Trinkwasser, mit dem etwa 65.000 Menschen in unserer Region versorgt werden. Die Sicherung der Qualität des Grundwassers muss daher Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen haben.

Der mit 1,5 Mio. m3 Wasserentnahme pro Jahr größte Nutzer des Wasserschutzgebietes, der Wasserbeschaffungsverband Harburg, verweigert die Veröffentlichung der von ihm aufgrund gesetzlicher Auflagen seit Jahrzehnten erhobener ca. 1.000 Messergebnisse. Denn er betreibt ca. 40 Messbrunnen, um daraus frühzeitig nachteilige Veränderungen des sich in den oberen Bodenschichten ständig neu bildenden Grundwassers erkennen und ggfs. gegensteuern zu können. Auch hat der Verband als Träger öffentlicher Belange auf eine qualifizierte Stellungnahme verzichtet. Seine Auffassung erschöpft sich in dem Hinweis, dass die Schutzgebietsbestimmungen sowie alle weiteren Richtlinien und Verordnungen zum Schutz des Grundwassers zu beachten sind.

Noch zurückhaltender ist die für Gewässerschutz zuständige staatliche Stelle beim Landkreis Harburg. Sie hat in beiden Beteiligungsverfahren überhaupt keine Stellungnahme abgegeben.

Nach diesem völligen Ausfall qualifizierter wasserwirtschaftlich begründeter Stellungnahmen ist der Gemeinderat zu eigenverantwortlichem Handeln aufgerufen. Den Rahmen dazu bietet § 1 Kommunalverfassungsgesetz, der verlangt, dass Gemeinden ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohner zu fördern, zu regeln haben. Diesem Ziel dient zweifellos die Sicherstellung einer langfristig angelegten Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigem gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser, die Ziel dieses Antrages ist.

Hinzu kommt, dass seit dem Jahr 2013 erstmalig ein rechnergestütztes Untersuchungs- und Prognosemodell vorliegt, das auf jedes beliebiges Wassergewinnungsgebiet angewandt werden kann. Dieses wurde gemeinsam von 5 Forschungseinrichtungen unter Federführung des IWW in Mühlheim erarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Henke